14.11.16

PRESSEINFORMATION 114/2016

Nachbessern bei EU-Einlagensicherung weiter notwendig

Die Berichterstatterin des Europäische Parlaments für den Vorschlag der EU-Kommission zu einem europäischen Einlagensicherungssystem (EDIS), Esther de Lange, hat den Kommissionsvorschlag bewertet und eine Stellungnahme dazu abgegeben.

Das cep sieht im Bericht des Europäischen Parlaments im Vergleich zum Kommissionsvorschlag Fortschritte, aber auch weiteren Verbesserungsbedarf. So ist das Festhalten an nationalen Einlagensicherungssystemen wichtig, weil diese immer die ersten Entschädigungskosten tragen sollten. So wird Moral-Hazard-Problemen (also Anreizen zu Fehlverhalten), die allerdings fortbestehen, besser Rechnung getragen. Für Bert Van Roosebeke vom cep droht ohne risikogerechte Bepreisung länderspezifischer Risiken eine Wettbewerbsverzerrung zulasten gesunder Bankensysteme, die in der Folge höhere Risiken eingehen würden. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht ab 2024 keine Berücksichtigung länderspezifischer Risiken vor, da die nationalen DGS ihre Funktion verlieren. Der Berichtsentwurf entschärft dieses Problem. Unterschiedliche Risiken auf Ebene der Mitgliedstaaten werden nun indirekt berücksichtigt durch das Weiterführen der nationalen Einlagensicherungssysteme, die einzelnen Teilfonds im EU-Einlagensicherungsfonds (DIF) und die Tatsache, dass zuerst die Mittel des nationalen Einlagensicherungssystems in Anspruch genommen werden müssen, bevor Mittel des gemeinsamen DIF-Teilfonds oder einzelner Teilfonds anderer nationaler Einlagensicherungssysteme (DGS) beansprucht werden können.

 

Verbesserungs- und Klärungsbedarf sieht das cep in seiner jüngsten Analyse weiterhin bei folgenden Punkten:

 

  • Der gemeinsame EU-Abwicklungsausschuss (SRB-Board) sollte nicht gezwungen werden, jeder der sieben vorgesehenen Risikoklassen mindestens ein DGS zuzuordnen.
  • Die Pflicht zur Kreditaufnahme durch den DIF bei Übernahme von Restverlusten ist zu präzisieren. Unklar ist, wie der DIF diese Kredite eines DGS tilgen können soll.
  • Für die DIF-Hilfen sind Obergrenzen einzuführen, weil der Verzicht auf außerordentliche Beiträge der Banken an die DGS zugunsten der Aufnahme von Kapitalmarktkrediten durch den DIF sehr hohen Kosten für die Banken – und damit Gefahren für die Finanzmarktstabilität – verursachen kann.
  • Bei weiterem Finanzbedarf sollte der jeweils betroffene Mitgliedstaat dem eigenen DGS Mittel zur Verfügung stellen müssen.
  • Für Banken ist eine Eigenkapitalhinterlegungspflicht für Staatsanleihen einzuführen.

 

In der Versicherungsphase sind Verlustübernahmen durch den DIF in unbegrenzter Höhe möglich. Daher sollte diese Phase mit einem gesonderten Gesetzgebungsakt, dem Rat und Europäisches Parlament zustimmen müssen, aktiviert werden. Dies sollte nicht mit einem delegierten Rechtsakt der EU-Kommission erfolgen.

 

Hintergrund:

 

Im November 2015 hat die EU-Kommission ein europäisches Einlagensicherungssystem (EDIS) vorgeschlagen. Es soll bis 2024 die nationalen Einlagensicherungssysteme ersetzen. Anfang November 2016 legte die Berichterstatterin im Europäischen Parlament, Esther de Lange, ihren Berichtsentwurf dazu vor. Das cep hat die Kernelemente des Berichtsentwurfs in seinem Adhoc bewertet.

 

cepAdhoc EU-Einlagensicherung im Europäischen Parlament