06.11.18

PRESSEINFORMATION 111/2018

EU-weit Assistenzsysteme für mehr Fahrzeugsicherheit

Die Sicherheit von Straßenfahrzeugen sowie Fahrzeuginsassen, Fußgängern und Zweiradfahrern in der EU soll verbessert werden. Die EU-Kommission hat dafür eine Reihe neuer technischer Vorgaben für Kraftfahrzeuge ab 2024 vorgeschlagen.

Obligatorische Assistenzsysteme können und werden die Verkehrssicherheit erhöhen. Diese Vorgabe der EU-Kommission bewertet das cep positiv. Allerdings sollten Abbiege-Assistenzsysteme bei Lkw und Bussen schon eher als 2024 verpflichtend eingeführt werden, weil dies Menschenleben schützen kann. Die Verkehrsexperten des cep schlagen zudem vor, dass alle Assistenzsysteme während der Fahrt auch abgeschaltet oder leicht unter Kontrolle des Fahrers gebracht werden können, damit der Fahrer unter allen Umständen sein Fahrzeug beherrschen kann. Darüber hinaus kritisiert das cep, dass die Ermächtigung der Kommission zum Erlass delegierter Rechtsakte zum „autonomen Fahren“ wesentliche, vom EU-Gesetzgeber (EU-Parlament und Rat) selbst zu regelnde Fragen betrifft und daher gegen EU-Recht verstößt.

Hintergrund und Ziele

Von 1991 bis 2013 ist die Zahl der Todesopfer bei Straßenverkehrsunfällen in der EU von 76.600 auf 26.000 Todesopfer stetig gesunken, seit 2013 bleibt sie jedoch nahezu konstant. Angesichts des steigenden Verkehrsaufkommens sind die jetzigen Regelungen zur Straßenverkehrssicherheit aus Sicht der EU-Kommission unzureichend. Die vorgeschlagene Verordnung enthält nun strengere Anforderungen für Sicherheits- und Assistenzsysteme von Straßenfahrzeugen („Fahrzeugsicherheit“). Dies soll den Schutz für Fahrzeuginsassen und „ungeschützten Verkehrsteilnehmern“ (Fußgänger, Radfahrer sowie Fahrer von Motorrädern, Mopeds, Mofas oder Rollern) erhöhen.

So müssen beispielsweise Neufahrzeuge ab 2024 mit folgenden Assistenzsystemen ausgerüstet sein:

  • „intelligenter Geschwindigkeitsassistent“ (z.B. „Tempomat“);
  • „Fahrermüdigkeitserkennung und Fahreraufmerksamkeitsüberwachung“;
  • schnell blinkendes Notbremslicht,
  • Hinderniserkennung beim Rückwärtsfahren;
  • Steckvorrichtung zum Einbau einer „alkoholempfindlichen Wegfahrsperre“.

Neue Pkw und Vans benötigen zudem ab 2024 Notbrems- und Spurhalteassistenten und einen „erweiterten Kopfaufprallschutzbereich“, während für Lkw und Busse neben Abbiegeassistenten ab 2026 eine „verbesserte Direktsicht“ auf ungeschützte Verkehrsteilnehmer erforderlich ist.

Die strengeren Anforderungen sollen Unfälle ganz vermeiden oder zumindest zahlenmäßig verringern, die Schwere von Unfällen abmildern und die Zahl der Getöteten und Schwerverletzten begrenzen.

Hierzu soll die Typgenehmigung-Verordnung [(EU) 2018/858], die Anforderungen an Fahrzeuge regelt, damit diese in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden dürfen, geändert werden. Außerdem sollen die Allgemeine-Fahrzeugsicherheit-Verordnung [(EG) 661/2009], die Fußgänger-Schutz-Verordnung [(EG) 78/2009] und die Wasserstoffsicherheit-Verordnung [(EG) 79/2009], die derzeit spezielle technische Anforderungen an die Typgenehmigung unterschiedlicher Fahrzeugtypen regeln, aufgehoben werden.

cepAnalyse Fahrzeugsicherheit