07.11.16

PRESSEINFORMATION 111/2016

Vorschlag für Verbot von Geoblocking ist Murks

Die EU-Kommission plant, Geoblocking und andere Diskriminierungen wegen Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und Niederlassung zu verbieten, um den grenzüberschreitenden Online-Zugang zu Waren und Dienstleistungen zu verbessern.

Aus Sicht des cep werden die Diskriminierungsverbote für Online- und nicht-elektronisch erbrachte Dienstleistungen dazu führen, dass die Preise in einigen Mitgliedstaaten sinken, in anderen jedoch steigen. Außerdem bestehen beim geplanten Verbot von Geoblocking auch Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz der EU. Denn die EU-Verordnung, so die cep-Experten in ihrer Kurzanalyse, schafft neue Vorschriften, statt bestehende nationale zu harmonisieren. Auch führt sie zu Rechtsunsicherheit für Anbieter, weil die nicht wissen, welchem Verbraucherschutzrecht (dem ihres Landes oder dem des Kunden) sie künftig unterliegen. Positiv bewerten sie, dass das Diskriminierungsverbot für grenzüberschreitende Warenverkäufe in Ausnahmefällen dazu führen, könnte, dass Kunden mehr grenzüberschreitend einkaufen.

 

Geoblocking: Beim Versuch, im EU-Ausland online einzukaufen, kommt es vor, dass Kunden dieausländische Website nicht aufrufen können, weil sie direkt auf eine andere Website weitergeleitet werden. In anderen Fällen können Kunden die ausländische Website zwar aufrufen dort aber nicht einkaufen, z.B. weil der Anbieter nicht ins EU-Ausland liefert oder Zahlungskarten von im EU-Ausland ansässigen Banken nicht akzeptiert. Solche Behinderungen aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes bzw. des Niederlassungsortes beim grenzüberschreitenden Online-Einkauf werden als „Geoblocking“ bezeichnet.

 

cepAnalyse Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung