12.12.17

PRESSEINFORMATION 110/2017

Ausländische Direktinvestitionen auf Prüfstand

Vor dem Hintergrund verstärkter chinesischer Investitionen in der EU soll ein rechtlicher „Rahmen“ für die Überprüfung aller ausländischen Direktinvestitionen geschaffen werden.

Die EU muss aufpassen, dass sie mit der geplanten Verordnung zu den ausländischen Direktinvestitionen (FDI) nicht das Kind mit dem Bade ausschüttet. Es ist richtig, für Klarheit über das von den Mitgliedstaaten bei der Überprüfung von FDI anzuwendende Verfahren zu sorgen. Allerdings sollte aus Sicht des cep die bisherige Offenheit in der EU gegenüber FDI beibehalten werden. Das cep befürchtet, dass es durch die im Verordnungsvorschlag enthaltenen vagen Begriffe wie „kritische Infrastrukturen“, „kritische Technologien“, „kritische Ressourcen“ oder „sensible Informationen“ zu Einschränkungen der Kapitalverkehrsfreiheit kommen kann und einem Protektionismus durch einzelne Mitgliedstaaten Tür und Tor geöffnet werden.

Hintergrund:

Die Mitgliedstaaten können schon jetzt ausländische Direktinvestitionen verbieten oder von Bedingungen abhängig machen. Die Verordnung regelt nun die vorgelagerte „Überprüfung“ von Direktinvestitionen durch die Mitgliedstaaten. Dabei handelt es sich vor allem um „kritische“ Infrastrukturen, etwa in den Bereichen Energie, Verkehr, Kommunikation, Datenspeicherung, Weltrauminfrastrukturen oder Finanzinfrastrukturen (Börsen z.B.) sowie „sensible Einrichtungen“ und „kritische“ Technologien. Dabei wird u.a. verwiesen auf künstliche Intelligenz, Robotik, Halbleiter, Technologien für die sowohl zivile als auch militärische Nutzung, Cybersicherheit, Weltraum- oder Nukleartechnologie sowie „kritische Ressourcen, die für die Sicherheit oder die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung wesentlich sind.“

Für Nachfragen steht Ihnen Dr. Bert Van Roosebeke (vanroosebeke(at)cep.eu, 0761/38693-230) zur Verfügung.

cepAnalyse Rahmen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen