12.12.19

PRESSEINFORMATION 104/2019

EU-Pressethemen und cep-Ansprechpartner für die Zeit 16.12.-20.12.2019: Carbon Pricing France/Germany, EU-Taxonomie, EuGH: Schlussanträge im Fall Facebook, Eintrittspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins

 

Institution/ Agenda

cep-Statement

Ansprechpartner

Montag, 16.12.2019

 

Diskussion zum weiteren Vorgehen zur EU-Taxonomie zu nachhaltigen Investitionen

Anfang Dezember haben sich die Kommission, das EP und der Rat auf einen Kompromiss zur Verordnung für eine Taxonomie zu nachhaltigen Investitionen geeinigt. Diesen Kompromiss hat der Rat mit einer Entscheidung am 11. Dezember blockiert. Großbritannien, Frankreich, Tschechien, Ungarn, Polen, die Slowakei, Rumänien, Bulgarien und Slowenien stellten sich gegen die Einigung, insbesondere da die Atomkraft darin nicht als nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit gelten soll. Nun wird das weitere Vorgehen beraten.

Philipp Eckhardt

 

+49 761 38693-241

presse(at)cep.eu

Dienstag,

17.12.2019

Veröffentlichung des cepInput

Carbon Pricing France / Germany

Die Bepreisung von CO2-Emissionen im Verkehrs- und Gebäudesektor dominiert sowohl in Frankreich als auch in Deutschland die klimapolitische Debatte: in Frankreich aufgrund der Gelbwesten-Proteste gegen steigende Spritpreise durch die CO2-Steuer, in Deutschland aufgrund des niedrigen CO2-Preises im künftigen nationalen Emissionshandelssystems.

Das cep und cepFrance haben die Instrumente zur CO2-Bepreisung in Frankreich und Deutschland sowie deren jeweiligen Auswirkungen auf die Kraft- und Brennstoffpreise verglichen. Dabei zeigt sich, dass die Regierungen beider Länder davor zurückschrecken, CO2-Preise so zu erhöhen, dass sie spürbare Auswirkungen auf Verbraucher haben. Beide Regierungen scheinen auf eine europäische Lösung zu hoffen, wie sie nun auch im „Europäischen Grünen Deal“ von der EU-Kommission erwogen wird.

Dr. Martin Menner

 

+49 761 38693-242

presse(at)cep.eu

 

Straßburg: Wöchentliche Kommissionssitzung

Europäisches Semesterpaket (u. a. jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum 2020, Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet, Bericht über den Warnsystem und gemeinsamer Beschäftigungsbericht)

 

Dr. Matthias Kullas

Fachbereichsleiter

+49 761 38693-236

presse(at)cep.eu

Donnerstag,

19.12.2019

Brüssel: Rat „Umwelt“

Tagespunkte noch nicht bekannt gegeben

Näheres

 

Dr. Götz Reichert

Fachbereichsleiter

+49 761 38693-235

presse(at)cep.eu

Luxemburg: EuGH

Schlussanträge des Generalanwalts im Fall Facebook Ireland und Schrems
(Rechtssache C-311/18)

 

In der zweiten Runde des Verfahrens zur Beschwerde von Max Schrems, der die Übermittlung seiner personenbezogenen Daten in die USA durch Facebook für unzulässig hält, soweit diese der Massenüberwachung durch US-Behörden unterliegen, stehen die EU-Standardvertragsklauseln und der EU-US Privacy Shield auf dem Prüfstand.

Seitdem die Safe-Harbour- Entscheidung der EU-Kommission – auf die Facebook den Datentransfer vormals stützte – vom EuGH im Jahr 2016 für ungültig erklärt wurde, stützt Facebook seine Datentransfers in die USA auf EU-Standardvertragsklauseln und den EU-U.S. Privacy Shield.

Die Vorlagefragen dieses brisanten Verfahrens kreisen im Kern um die Frage, ob diese Transferinstrumente die EU-Grundrechte auf Achtung des Privatlebens, Datenschutz und effektiven Rechtsschutz wahren. Hieran gibt es berechtigte Zweifel (dazu und näher zum Verfahren s. auch cepAktuell vom 10.07.2019). Folgt Generalanwalt Saugmandsgaard Øe der rechtlichen Kritik und empfiehlt dem EuGH, die Kommissionsentscheidungen zu den Standardvertragsklauseln für ungültig zu erklären, könnte erneut eine wichtige Rechtsgrundlage für transatlantische Datenübermittlungen wegbrechen. Hält der Generalanwalt den Rechtsschutz für EU-Bürger nicht für ausreichend, ist auch der Privacy Shield gefährdet. Der Ausgang des Verfahrens hat daher weitreichende Bedeutung für alle EU-Unternehmen, die Daten an Unternehmen in den USA übermitteln, deren Datenbestände dem Zugriff durch US-Behörden unterliegen.

Dr. Anja Hoffmann

 

+49 761 38693-247

presse(at)cep.eu

Luxemburg: EuGH-Urteil zur Eintrittspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins

Herr Bauer bezieht verschiedene Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, darunter eine Pensionskassenrente, die ihm auf der Grundlage von Beiträgen seines ehemaligen Arbeitgebers von einer betrieblichen Zusatzversorgungseinrichtung gezahlt wird, der Pensionskasse für die Deutsche Wirtschaft. Das Bundesarbeitsgericht möchte vom Gerichtshof wissen, ob sich eine Haftung des Pensions-Sicherungs-Vereins aus der Richtlinie 2008/94 über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers ergibt.

 

Dr. Bert

Van Roosebeke

Fachbereichsleiter

+49 761 38693-230

presse(at)cep.eu