23.10.18

PRESSEINFORMATION 103/2018

Gelbe Karte für die EU-Pläne einer „grünen“ Finanzwirtschaft

Die EU-Kommission drängt die Finanzwirtschaft zu mehr Nachhaltigkeit und hat dafür einen Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums vorgelegt.

Aus Sicht des cep sollte es keine Verpflichtung für institutionelle Anleger und Vermögensverwalter geben, Nachhaltigkeitsaspekte in ihre Investitionsentscheidungen einzubeziehen. Bei vorhandener Nachfrage seitens der Anleger würden Anbieter ohnehin Nachhaltigkeitsaspekte von sich aus berücksichtigen.

Positiv aber sei – so das cep in seiner Bewertung – dass der Aktionsplan die Entwicklung eines europäischen Marktes für nachhaltige Finanzprodukte fördern könne. Insbesondere das geplante EU-Klassifikationssystem („EU-Taxonomie“) – mit EU-weit einheitlichen Kriterien zur Ermittlung der „Nachhaltigkeit“ eines Finanzprodukts – könne dabei hilfreich sein. Allerdings gebe es kein objektives oder einheitliches Verständnis von „Nachhaltigkeit“, so dass das Risiko bestehe, dass den Präferenzen der Anleger nicht zwangsläufig entsprochen werde und eine zweifelhafte industriepolitischen Steuerung stattfände.

 

Eine pauschale Senkung der Eigenkapitalanforderungen für Banken durch einen „grünen Unterstützungsfaktor“ gefährdet die Finanzmarktstabilität. Zwar könnten physische Umweltrisiken (etwa infolge der Klimaerwärmung) oder Transitionsrisiken (etwa die Infragestellung etablierter Technologien wie des Verbrennungsmotors vor dem Hintergrund europäischer CO2-Reduktionsziele) Risiken für Finanzinstitute mit sich bringen. Diese könne die Finanzaufsicht aber schon heute berücksichtigen, so dass es für größere Änderungen in den Aufsichtsvorschriften keinen Grund gibt.

 

Statt Finanzinstitute und Anleger bei der Allokation ihres Kapitals zur Anwendung eines umstrittenen Nachhaltigkeitsbegriffs zu zwingen, plädiert das cep dafür, dass der EU-Gesetzgeber die Regelwerke anpasst, welche den jeweiligen Wirtschaftsaktivitäten zugrunde liegen.

 

Hintergrund und Ziele

 

Laut EU-Kommission reicht das derzeitige Investitionsniveau in der EU nicht aus, um ein „ökologisch nachhaltiges Wirtschaftssystem zu unterstützen“. Um die EU-Klima- und Energieziele bis 2030 zu verwirklichen, seien jährlich 180 Mrd. Euro zusätzliche Investitionen notwendig. Neben „umweltbezogenen Erwägungen“ würden auch „soziale Erwägungen“ bei Investitionsentscheidungen „nicht ausreichend berücksichtigt“. IWF-Studien zeigten, dass Einkommensungleichheit das Wirtschaftswachstum behindern könne. Auch würden Verstöße gegen Arbeitsnormen zu „Reputationsrisiken“ für Unternehmen führen. Ziel des vorliegenden Aktionsplans ist es daher, mit zehn „Maßnahmen“ Kapital in „nachhaltige und integrative“ Investitionen zu lenken, ökologische und soziale Risiken besser in das Risikomanagement der Finanzmarktteilnehmer einzubetten sowie die Finanz- und Wirtschaftstätigkeit „transparenter und langfristiger“ auszurichten.

 

cepAnalyse Nachhaltige Finanzwirtschaft