10.10.16

PRESSEINFORMATION 103/2016

Emissionen durch Landnutzung und Forstwirtschaft

Die EU-Kommission schlägt vor, die Emissionen und den Abbau von Treibhausgasen (THG) durch Landnutzung und Forstwirtschaft umfassend in die Klimapolitik der EU einzubeziehen.

Künftig soll der Umfang an Treibhausgas-Emissionen nicht mehr größer sein dürfen, als der Abbau von THG durch ihre Bindung im Boden, in Pflanzen oder Holzprodukten. Aus Sicht des cep ist dies und die stärkere Einbeziehung der Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft in die Klimapolitik der EU sachgerecht. „Für den Klimaschutz ist der THG-Abbau ebenso entscheidend wie THG-Emissionen“, erklärt cep-Experte Moritz Bonn, einer der Autoren der cep-Analyse zu diesem Vorschlag für eine EU-Verordnung. Er plädiert außerdem dafür, dass es den Mitgliedstaaten dabei ermöglicht werden sollte, emissionssenkende Landnutzungsänderungen und Aufforstungsprogramme unbegrenzt bei der Erreichung ihrer nationalen Klimaschutzziele anzurechnen.

Die cep-Experten begrüßen, dass durch die Möglichkeit, einen THG-Nettoabbau an andere Mitgliedstaaten zu verkaufen, Aufforstungsprogramme dort stattfinden können, wo dies EU-weit am günstigsten möglich ist.

Hintergrund

Je nach Art der Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (Land Use, Land Use Change and Forestry – LULUCF) werden unterschiedlich große Mengen an Treibhausgasen (THG) pro Fläche sowohl freigesetzt („emittiert“) als auch aus der Atmosphäre abgebaut, indem sie im Boden, in Pflanzen sowie Holzprodukten gebunden werden. Durch die Umwandlung von Waldflächen in landwirtschaftliche Nutzflächen werden THG emittiert, während sie durch Aufforstung abgebaut werden.

Die cepAnalyse lesen Sie hier.