04.02.20

PRESSEINFORMATION 09/2020

Reformen in Frankreich greifen

In Frankreich hat die Regierung von Präsident Macron wichtige Arbeitsmarktreformen trotz starker Widerstände durchgesetzt. cepFrance hat die Kernpunkte dieser strukturellen Reformen der Jahre 2015 bis 2019 in einem cepInput bewertet.

Trotz massiver anfänglicher Proteste darf in Frankreich nun bei Unternehmensvereinbarungen auch zum Nachteil der Beschäftigten von Branchenvereinbarungen abgewichen werden. Dies ist aus Sicht von cepFrance bemerkenswert, weil damit alte Zöpfe abgeschnitten wurden. Die nun möglichen Abweichungen gelten insbesondere für die Dauer und die Gestaltung der Arbeitszeit, sowie für die Bezahlung und Versetzung von Arbeitnehmern innerhalb ihrer Unternehmen. Positiv bewerten sie auch, dass Erfolgs- und Gewinnbeteiligungen in kleinen und mittleren Unternehmen gefördert und Gewinnbeteiligungspläne in Unternehmen ab 50 Beschäftigten gesetzlich vorgeschrieben werden.

Relativiert werden die Arbeitsmarktreformen durch die von Staatspräsident Macron am 10.12.2018 verkündeten, in Frankreich allgemein als "10-Milliarden-Paket" bezeichneten Maßnahmen, die den Staat ca. 17 Mrd. Euro kosten. Sie umfassen unter anderem die am 25.04.2019 angekündigte Senkung der Einkommensteuer (5 Mrd. Euro pro Jahr ab 2020), die am 10.10.2018 angekündigte Erhöhung des monatlichen Mindestlohnes in Form von Sonderprämien (2,5 Mrd. Euro pro Jahr ab 2019) sowie die Fortgeltung der Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge (3 Mrd. Euro pro Jahr ab 2019 und zusätzliche 800 Mio. Euro pro Jahr ab 2020). Hinzu kommen die Anpassung der Renten und Pensionen an die Inflationsrate (1,4 Mrd. Euro pro Jahr ab 2020) und die Einführung einer monatlichen Mindestrente von 1.000 Euro (200 Mio. Euro pro Jahr ab 2019 und zusätzliche 200 Mio. Euro pro Jahr ab 2020).

Besondere Erwähnung findet in dem cepInput das 2019 verabschiedete Gesetz über das Wachstum und die Transformation von Unternehmen - kurz: "PACTE-Gesetz", weil es u.a. Unternehmensgründungen erleichtert und Bürokratie abbaut. Außerdem hilft es, staatliche Forschung besser auf den und mit dem Privatsektor abzustimmen. So wird z.B. Forschern im öffentlichen Sektor, also insbesondere an Universitäten, die Möglichkeit geboten, bei voller Weiterzahlung ihrer Gehälter 50%, statt bisher 20% ihrer Arbeitszeit für den Aufbau eines Unternehmens aufzuwenden. Und schließlich ermächtigt das PACTE-Gesetz die Regierung, die EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz in das französische Recht umzusetzen. Die Richtlinie führt u.a. ein neues Verfahren für die Annahme von Restrukturierungsplänen ein, die ein formelles Insolvenzverfahren abwenden sollen.

Für cepFrance zeigt sich die gestiegene Attraktivität Frankreichs durch die Arbeitsmarktreformen auch darin, dass einer Umfrage unter in Frankreich niedergelassenen ausländischen Unternehmen zufolge 58% von ihnen 2019 Frankreich als attraktiven Standort bezeichneten, wohingegen es 2014 nur 45% waren.