28.01.20

PRESSEINFORMATION 07/2020

Umverteilung durch EU und Länderfinanzausgleich in Deutschland: eine Gegenüberstellung

Zwischen den öffentlichen Haushalten der EU-Mitgliedstaaten wird insbesondere durch den EU-Haushalt und die Finanzhilfeinstitutionen umverteilt. Dem stellt das cep die Umverteilung durch den deutschen horizontalen Länderfinanzausgleich gegenüber.

Das Bundesland Bayern wurde zwischen 2008 und 2017 mit insgesamt 62,9 Mrd. Euro am stärksten durch den horizontalen Länderfinanzausgleich belastet. Diese Belastung entspricht ungefähr der Belastung des Vereinigten Königreichs durch die EU-Umverteilung. Zu diesem Ergebnis kommt das cep bei seiner Gegenüberstellung beider Arten von Umverteilung. Dabei verweisen die Autoren allerdings darauf, dass die Methodik, mit der die Umverteilung durch die EU ermittelt wurde, von der des deutschen Länderfinanzausgleichs abweicht.

Im Gegensatz zu Bayern wurden die Länder Berlin und Sachsen zwischen 2008 und 2017 durch den horizontalen Länderfinanzausgleich insgesamt ähnlich stark entlastet wie Spanien durch die EU mit 34,1 Mrd. Euro. Die jährliche Pro-Kopf-Entlastung Griechenlands durch die EU in Höhe von 1.049 Euro entspricht ungefähr der jährlichen Pro-Kopf-Entlastung Berlins durch den horizontalen Länderfinanzausgleich in Höhe von 983 Euro.

Die jährliche Pro-Kopf-Belastung Deutschlands durch die EU-Umverteilung beträgt 169 Euro. Die jährliche Pro-Kopf-Belastung Bayerns durch den horizontalen Länderfinanzausgleich in Höhe von 497 Euro ist fast dreimal so hoch.

Hintergrund

Im Rahmen der Veröffentlichung der cepStudie "10 Jahre Umverteilung durch die EU" im Dezember 2019 wurde deutlich, dass es ein starkes Interesse an einer Gegenüberstellung der Umverteilung durch die EU und der Umverteilung durch den deutschen Länderfinanzausgleich gibt. Dies ist u.a. darauf zurückzuführen, dass gegenwärtig die Verhandlungen über den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU 2021-2027 geführt werden. Daher werden im vorliegenden cepInput die Ergebnisse der genannten cepStudie nochmals aufgeführt und in Relation mit dem horizontalen Länderfinanzausgleich in Deutschland gesetzt. Wie oben beschrieben, weicht allerdings die Methodik, mit der die Umverteilung durch die EU ermittelt wird, von der des deutschen Länderfinanzausgleichs ab.

Umverteilung durch den horizontalen Länderfinanzausgleich in Deutschland

Zu Umverteilung zwischen den öffentlichen Haushalten der deutschen Bundesländer führen zum einen der Umsatzsteuervorwegausgleich, zum anderen der Länderfinanzausgleich im engeren Sinne. Beide Instrumente zusammen bilden den horizontalen Länderfinanzausgleich. Neben dem horizontalen Länderfinanzausgleich gibt es noch weitere Instrumente, die zu einer regionalen Umverteilung in Deutschland führen. Hierzu zählen insbesondere die Transfers innerhalb der sozialen Sicherungssysteme, etwa der Arbeitslosenversicherung, die zugunsten von Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit und zulasten von Regionen mit niedriger Arbeitslosigkeit umverteilt werden. Da es sich bei diesen Transfers nicht um eine Umverteilung zwischen den öffentlichen Haushalten der Bundesländer handelt, wurden sie in diesem Input nicht berücksichtigt.