21.01.21

PRESSEINFORMATION 04/2021

EU-Pressethemen und cep-Ansprechpartner für die Zeit vom 25.01.-29.01.2021: Europäisches Semester 2021, EuGH-Urteil zur Unzulässigkeit der Datenübermittlung in die USA

 

Institution/Agenda

Ansprechpartner

cep-Statement

Montag, 25.01.2021

Brüssel/Online: Ratstreffen für Auswärtige Angelegenheiten

  • ·         Europäisches Semester 2021: Warnmechanismus-Bericht 2021 / Wirtschaftspolitik des Euroraums
 

Dr. Matthias Kullas

Fachbereichsleiter

+49 761 38693-236

presse(at)cep.eu

 

Dienstag, 26.01.2021

cepStudie: Unzulässigkeit der Datenübermittlung in die USA

Die Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU an in den USA niedergelassene Unternehmen gehört für viele Unternehmen zum Geschäftsalltag. Der EuGH hat in seinem „Schrems II“-Urteil klar aufgezeigt, dass die Hürden für rechtmäßige Datentransfers in die USA und andere Drittländer hoch gesetzt sind.

Eine cepStudie untersucht das Urteil und dessen Folgen, inklusive seiner möglichen Umsetzung, und berücksichtigt dabei auch die Entwurfsfassungen der Empfehlungen des Europäischen Datenschutzausschusses und der geänderten Standardvertragsklauseln der EU-Kommission.

Dr. Anja Hoffmann

+49 761 38693-220

presse(at)cep.eu

Nach dem „Schrems II“-Urteil des EuGH dürfen Transfers personenbezogener Daten in die USA nicht mehr auf den „Privacy-Shield“-Beschluss gestützt werden, weil die USA wegen ihrer weitreichenden Überwachungsgesetze keinen ausreichenden Datenschutz bieten. Die Nutzung von Standardvertragsklauseln bleibt laut EuGH zwar grundsätzlich zulässig. Die Studie zeigt aber die Probleme auf, die Datenexporteure bei der Umsetzung des Urteils haben, und untersucht unter anderem die Frage, inwiefern geänderte Standardvertragsklauseln und andere zusätzliche Datenschutzmaßnahmen über die fortbestehenden Defizite im US-Datenschutz hinweghelfen können.