09.01.20

PRESSEINFORMATION 02/2020

EU-Pressethemen und cep-Ansprechpartner für die Zeit 13.01.-17.01.2020: Nachhaltigkeitstaxonomie, EU-Kommissionssitzung über die Zukunft Europas, EuGH: Vorratsdatenspeicherung

 

Institution/ Agenda

cep-Statement

Dienstag,

14.01.2020

Veröffentlichung des cepAdhoc: Nachhaltigkeitstaxonomie

Nach zähen Verhandlungen haben sich das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten auf eine EU-Taxonomie für ökologisch nachhaltige Aktivitäten und Investitionen geeinigt. In einem cepAdhoc geben wir die wesentlichen Aspekte der neuen Verordnung wieder und bewerten sie.

Straßburg:

Wöchentliche Kommissionssitzung

 

U. A. Konferenz über die Zukunft Europas: Konzeptpapier der Kommission

 

Mittwoch,

15.01.2020

Straßburg: EuGH

Schlussanträge des Generalanwalts zur Vorratsdatenspeicherung

 

Rechtssachen

C-623/17 Privacy International

C-511/18 und C-512/18 La Quadrature du Net u.a.

C-520/18 Ordre des barreaux francophones et germanophone u.a.

In den genannten Verfahren geht es um verschiedene Fragen im Zusammenhang mit Überwachungspraktiken nationaler Sicherheitsbehörden in Großbritannien, Frankreich und Belgien auf Basis der sogenannten „Vorratsdatenspeicherung“. Durch diese werden private Telekommunikationsanbieter verpflichtet, Sicherheitsbehörden die Telekommunikations- und Internetverbindungsdaten ihrer Nutzer zur Verfügung zu stellen.

Der EuGH hat bereits in 2014 und 2016 entschieden, dass eine allgemeine und anlasslose Speicherung von Daten EU-rechtswidrig ist, und die Vorratsdatenspeicherung an strenge Voraussetzungen geknüpft. In den genannten Verfahren geht es erneut um Fragen des Ausgleichs zwischen nationalen Sicherheitsinteressen und Grundrechtseinschränkungen durch Massenüberwachung.

Der Ausgang der Verfahren ist auch für Deutschland von großer Bedeutung, wo die Vorratsdatenspeicherung im Kampf gegen Hasskriminalität im Internet erneut debattiert wird. Das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung von Verkehrsdaten wurde 2017 jedoch faktisch ausgesetzt, u.a. sind mehrere Verfassungsbeschwerden anhängig. Das Bundesverfassungsgericht wird sich maßgeblich an der EuGH-Rechtsprechung orientieren. Die Einschätzung von Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona ist dafür möglicherweise vorentscheidend.