Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (Verordnung)

Die EU-Kommission will die Zusammenarbeit der nationalen Verbraucherschutzbehörden bei der Bekämpfung von grenzüberschreitenden Verstößen gegen EU-Verbraucherschutzgesetze verbessern. Aus Sicht des cep sollten dabei allerdings aufwendige Kooperationspflichten nur bei Verstößen gelten, die den Binnenmarkt spürbar beeinträchtigen können.

cepAnalyse

Der Ausbau der behördlichen Kooperation und Befugnisse bei grenzüberschreitenden Rechtsverstößen verbessert aus Sicht des cep den Verbraucherschutz und stärkt den Binnenmarkt. Auch können koordinierte Verfahren unter Führung der Kommission die nationalen Behörden entlasten. Allerdings sollte es Opt-Out-Regeln geben, die es nationalen Behörden erlauben, bei unzumutbarer Verzögerung eines koordinierten Verfahrens effektive Maßnahmen für ihr Hoheitsgebiet zu ergreifen.

cepMonitor

Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor