Vertragsrecht für die Bereitstellung digitaler Inhalte (Richtlinie)

Die EU-Kommission will neben dem Online-Warenhandel auch den Markt für digitale Inhalte ankurbeln und sicherstellen, dass auch diese grenzüberschreitend bereitgestellt und bezogen werden können. Mit der Richtlinie will sie die Gewährleistungs- und weitere Verbraucherrechte bei Verträgen über bereitgestellte digitale Inhalte weitgehend vollharmonisieren und hierdurch Rechtsunsicherheiten beseitigen und den Absatz digitaler Inhalte fördern.

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Die Richtlinie ist ein Schritt in Richtung einer gebotenen Vollharmonisierung des Verbraucherschutzrechts. Ob die geplanten Ziele erreicht werden können, ist jedoch zweifelhaft. Die Vollharmonisierung ist nicht lückenlos; die Schaffung eines dritten Satzes Gewährleistungsregeln zersplittert das Verbraucherschutzrecht weiter und ruft Abgrenzungsprobleme hervor. Suboptimal ist zudem, dass sehr unterschiedliche digitale Inhalte denselben Regeln unterworfen werden.

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Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor