Überwachung der Haushaltspolitik und Ausbau des Defizitverfahrens (Verordnung)

Die Kommission möchte die haushaltspolitische Überwachung der Euro-Staaten intensivieren, indem der Stabilitäts- und Wachstumspakt durch zusätzliche Regelungen ergänzt wird. Zudem sollen die Euro-Staaten die haushaltspolitischen Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts im nationalen Recht festschreiben. Hinzu kommt, dass die nationalen Haushaltspläne zukünftig auf unabhängigen makroökonomischen Prognosen beruhen sollen.

cepAnalyse

Die Vorgabe, dass die Euro-Staaten bei der Haushaltsplanung unabhängige Prognosen verwenden müssen, verhindert die Umgehung der Stabilitätsvorschriften durch Schönrechnerei. Die vorgesehene Verpflichtung der Euro-Staaten, europäische Haushaltsvorgaben im nationalen Recht verbindlich zu verankern, überschreitet – ungeachtet ihrer ökonomischen Sachgemäßheit – die Kompetenz der EU zur Überwachung der Haushaltsdisziplin und stellt daher einen Kompetenzverstoß dar.