Transeuropäisches Verkehrsnetz (Verordnung)

Die EU will ein vollständiges Transeuropäisches Verkehrsnetz (TEN-V) schaffen, das alle Verkehrsträger umfasst und eine „Zwei-Ebenen-Struktur“ aufweist. Hierfür will die Kommission die Planung stärker als bisher koordinieren und eine Leitungsstruktur schaffen. Das TEN-V soll insbesondere den Mobilitäts- und Verkehrsbedarf in der EU und zu Drittländern decken, die Zugänglichkeit aller Regionen in der EU gewährleisten und Verkehrsengpässe beseitigen.

cepAnalyse

Aufgrund fehlender Investitionsanreize für einzelne Mitgliedstaaten ist die Förderung grenzüberschreitender Infrastrukturprojekte grundsätzlich sachgerecht. Die Verknüpfung zentraler Verkehrsknotenpunkte zu einem zusammenhängenden Kernnetz erhöht die Effizienz der Verkehrsinfrastruktur. Der Einsatz „Europäischer Koordinatoren“ kann dazu beitragen, die Kosten eines gemeinsamen Vorgehens zu senken. Allerdings ist der Erlass der TEN-V-Leitlinien in Form einer Verordnung rechtswidrig.