TK-Universaldienste (Richtlinie)

Die EU-Kommission will die Universaldienstregeln überarbeiten, um allen EU-Bürgern einen Breitbandanschluss zu einem „erschwinglichen Preis“ zu ermöglichen. Aus Sicht des cep würde allerdings die Verpflichtung für Universaldienstanbieter, Sozialtarife unter Marktpreis anzubieten, um einkommensschwachen Bürgern einen Breitbandanschluss zu ermöglichen, gegen das Grundrecht der unternehmerischen Freiheit verstoßen.

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Der Zugang zum Internet für sozial Bedürftige lässt sich aus Sicht des cep auch ohne einen Universaldienst sicherstellen, etwa über Gutscheine oder Sozialleistungen. Sachgerecht und richtig ist, dass der Universaldienst künftig nur noch mit öffentlichen Mitteln – und nicht mehr durch eine Umlage finanziert werden darf. Denn eine belastbare Bestimmung der Unternehmen, die zur Umlage heranzuziehen sind, ist unmöglich.

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Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor