Stromversorgungssicherheit (Verordnung)

Die EU-Kommission will die Mitgliedstaaten zur engeren regionalen Kooperation bei der Vermeidung und Bewältigung von Stromversorgungskrisen verpflichten. Aus Sicht des cep könnten damit im Falle einer Stromversorgungskrise große wirtschaftliche Schäden in den Mitgliedstaaten vermieden werden. Auch ermögliche die Pflicht, für die Bewältigung von Stromversorgungskrisen vorrangig strombinnenmarktkompatible Maßnahmen zu ergreifen, eine effiziente Preisbildung auf den Großhandelsstrommärkten.

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Die Energieexperten des cep gehen außerdem davon aus, dass wenn Mitgliedstaaten für die Unterstützung bei der Bewältigung von Stromversorgungskrisen in anderen Mitgliedstaaten eine Gegenleistung erhalten müssen, dies Trittbrettfahrerverhalten entgegenwirke. Die Verordnung sollte jedoch klarstellen, dass die Gegenleistung mindestens den Kosten entsprechen muss, die dem Mitgliedstaat entstanden sind.

cepMonitor

Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor