Sicherstellung einer angemessenen Stromerzeugung (Mitteilung)

Sofern eine angemessene Stromerzeugung nicht durch den Markt sichergestellt werden kann, sollen die Mitgliedstaaten nach Auffassung der Europäischen Kommission unter bestimmten Voraussetzungen „Kapazitätsmechanismen“ einrichten können. Diese sollen bestimmten Kriterien genügen, u.a. sollen sie technologieneutral und grenzüberschreitend zugänglich sein. Zuvor sollten die Mitgliedstaaten jedoch erstens bewerten, ob eine Erzeugungslücke überhaupt besteht, zweitens die Ursachen für Erzeugungslücken identifizieren und beseitigen sowie drittens bewerten, mit welchen Alternativen zu Kapazitätsmechanismen diese Erzeugungslücken gegebenenfalls beseitigt werden können.

cepAnalyse

Sollte neben der Erzeugung erneuerbarer Energien auch die Erzeugung „sicherer“ Energie staatlich gefördert werden, bleibt fast kein „Markt“ im liberalisierten Strombinnenmarkt erhalten. Kapazitätsmechanismen können je nach Ausgestaltung der Vollendung des Binnenmarkts entgegenlaufen. Die Kommission empfiehlt daher zu Recht Voraussetzungen für ihren Einsatz. Sollte es zu einem politisch gewünschten Einsatz von Kapazitätsmechanismen kommen, vermindern die empfohlenen Kriterien zumindest das Risiko allzu ineffizienter Kapazitätsmechanismen.