Ratingagenturen (Verordnung)

Geht es nach der EU-Kommission, sollten alle Ratingagenturen in der EU sich registrieren lassen und dabei nachweisen, dass sie bestimmten Anforderungen an ihre Unabhängigkeit und Transparenz genügen. Banken und andere regulierte Finanzdienstleister sollten nur Ratings von solchen Agenturen nutzen dürfen, um ihr benötigtes Eigenkapital zu berechnen.

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Die Kommission übertreibt es. Die Verordnung sollte nur für Ratingagenturen gelten, deren Ratings auch zur Berechnung des Eigenkapitalbedarfs von Finanzdienstleistern dienen sollen. Auch Ratings von Ratingagenturen aus Drittstaaten sollten dazu genutzt werden können, wenn diese Agenturen einer vergleichbaren Aufsicht wie in der EU unterliegen.