Personenregistrierung auf Fahrgastschiffen (Richtlinie)

Die EU-Kommission hat eine Änderung der Richtline zur Personenregistrierung auf Fahrgastschiffen vorgeschlagen. Meldepflichten sollen an neue technologische Entwicklungen angepasst werden, damit im Notfall die Rettungsbehörden sofort auf wichtige Personendaten zugreifen können.
cepAnalyse

Eine ausnahmslose Meldepflicht der Personenanzahl an Bord von Fahrgastschiffen und die Umstellung aller Meldepflichten auf elektronische Übermittlung ermöglichen bei Not- und Unfällen die sofortige Bereitstellung von wichtigen Daten an die zuständige Behörde. Mit der Möglichkeit, die Personenanzahl über das an Bord vorhandene automatische Identifizierungssystem (AIS) zu melden, wird aus Sicht des cep ein kostengünstigeres Verfahren angeboten. Die Entflechtung sich teilweise überlappender Meldepflichten reduziert darüber hinaus den Verwaltungsaufwand.