Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer (Verordnung)

Die EU-Kommission will die Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten für Lkw- und Busfahrer klarer und zugleich flexibler gestalten. Außerdem sollen sie durch einen effizienteren Einsatz von Fahrtenschreibern besser durchgesetzt werden. Aus Sicht des cep verschafft die Ausweitung des Zeitfensters für verpflichtende wöchentliche Ruhezeiten der Fahrer auf vier Wochen mehr Dispositionsspielraum.

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Auch kann die Verpflichtung, den Fahrern eine geeignete Unterkunft bereitzustellen, zusammen mit dem Recht auf die Rückkehr an den Wohnort ein monatelanges „Nomadendasein“ auf Rastplätzen unterbinden. Allerdings ergeben sich aus der Möglichkeit, Ruhezeiten in einer vom Fahrer gewählten privaten Unterkunft zu verbringen, auch Missbrauchsmöglichkeiten für die Arbeitgeber.

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Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor