Künstliche Intelligenz für Europa – Säule 3: Rechtsvorschriften und ethische Regeln für KI (Mitteilung)

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Die EU fördert die Entwicklung und Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI). In ihrer KI-Strategie setzt sie sich auch mit den Herausforderungen und Risiken auseinander und fordert, dass KI „vertrauenswürdig“ sein muss. Dafür soll sie angemessenen Rechtsnormen unterworfen sein und ethischen Regeln folgen.  

cepAnalyse

Aus Sicht des cep kann die Schaffung von Vertrauen in Künstliche Intelligenz bei Nutzern und Betroffenen deren Akzeptanz fördern. Allerdings geht eine generelle Informationspflicht, wie KI-Entscheidungen von einem Menschen korrigiert werden können, zu weit. Da bereits heute drei KI-spezifische Probleme bei der Umsetzung der DSGVO absehbar sind, ist es sachgerecht, dass die Kommission "verfolgen" will, wie die DSGVO bei KI-Anwendungen umgesetzt wird. Die Forderung, dass KI "transparent" sein soll, ist den Experten des cep zu unbestimmt. Die ethischen Leitlinien, die im Auftrag der Kommission durch ein "Expertengremium" erarbeitet wurden, können nur Ausgangspunkt für eine breite öffentliche ethische Debatte über KI sein, in die alle Betroffenen einzubeziehen sind.

Die vorliegende cepAnalyse befasst sich mit dem dritten Hauptziel der KI-Strategie der Kommission, einen geeigneten Rechtsrahmen und ethische Regeln für KI zu schaffen. Zuvor hatten wir uns in den cepAnalysen Nr. 10/2019 und Nr. 12/2019 mit den ersten beiden Hauptzielen dieser Strategie befasst, die Investitionen in KI zu fördern und zu koordinieren (Säule 1) und die Bildungs- und Sozialsysteme an die neue Arbeitswelt anzupassen (Säule 2).