Klimaschutz in der Europäischen Union

Mit Blick auf die Verhandlungen über den Abschluss eines internationalen Klimaschutzabkommens in Kopenhagen im Dezember 2009 haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, ihre Emissionen an Treibhausgasen bis 2020 um 20% im Vergleich zu 1990 zu senken sowie den Anteil erneuerbarer Energien auf 20% und den von Biotreibstoffen auf 10% zu steigern. Der Umsetzung dieser ambitionierten Klimaschutzziele dient das „EU-Klimapaket“ vom 23. April 2009. Es umfasst vier Rechtsetzungsakte:

1. die Emissionshandels-Richtlinie 2009/29/EG zur Weiterentwicklung des Europäischen Emissionshandelssystems (EU-ETS),

2. die Effort-Sharing-Entscheidung Nr. 406/2009/EG zur Festlegung nationaler Ziele zur Emissionsreduzierung in Sektoren außerhalb des EU-ETS,

3. die Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2009/28/EG und

4. die CCS-Richtlinie 2009/31/EG über die geologische CO2-Speicherung.

cepStudie

Das cepDossier Klimaschutz in der Europäischen Union gibt einen konzentrierten Überblick über das Klimapaket. Es führt in die wesentlichen Regelungen der vier Rechtssetzungsakte ein. Dies ist eingebettet in einen kurzen Rückblick auf die Entwicklung der EU-Klimaschutzpolitik und wird ergänzt durch eine Darstellung geplanter Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sowie einen Ausblick auf die Ausgangsposition der Europäischen Union bei den internationalen Verhandlungen über ein Nachfolgeabkommen des Kyoto-Protokolls.