Europäisiert die Erneuerbaren!

Der EU-Rechtsrahmen zur Förderung erneuerbarer Energien gilt bis 2020. Die Europäische Kommission hat erste ergebnisoffene Überlegungen vorgestellt, ob und wie erneuerbare Energien auch nach 2020 gefördert werden sollen.

 

 

 

 

cepStudie

Bei einem immer größer werdenden Anteil von Strom aus erneuerbarer Energie müssen gleiche Wettbewerbsbedingungen im Energiebinnenmarkt herrschen. Dies beinhaltet, dass alle Stromerzeuger die von ihnen verursachten Kosten, auch Infrastrukturkosten, tragen. Aufgrund der „Trägheit des Systems“ sollte nicht bis 2020 mit einer grundsätzlichen Umstellung des Systems hin auf eine technologie- und standortneutrale Europäisierung bei einer Begrenzung der Instrumentenvielzahl gewartet werden. Sie sollte so schnell wie möglich erfolgen.