Europäisches Einlagenversicherungssystem (Verordnung)

Die geplante EU-Verordnung für ein Europäisches Einlagenversicherungssystem (EDIS) hat eine kontroverse Debatte entfacht. Zentraler Bestandteil ist die Schaffung eines gemeinsamen Einlagensicherungsfonds für die Euro-Zone zur grenzüberschreitenden Einlegerentschädigung bei Bankinsolvenzen.

cepAnalyse

Aus Sicht des cep darf die geplante EDIS-Verordnung nicht auf die Binnenmarktkompetenz (Art. 114 AEUV) gestützt werden. Auf die Kompetenzergänzungsklausel (Art. 352 AEUV) lässt sie sich nur stützen, wenn sie das Vertrauen der Einleger innerhalb der Euro-Zone insgesamt stärkt. Ob das aber der Fall ist, kann nicht zuverlässig im Voraus abgesehen werden. In jedem Fall erfordert die Kompetenzergänzungsklausel Einstimmigkeit im Rat; jeder Mitgliedstaat besitzt also ein Vetorecht.

cepMonitor

Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor