EU-Befugnisse in der Bankenaufsicht: EuGH-Urteil L-Bank vs. EZB (cepAdhoc)

Am 30. Juli 2019 hat das Bundesverfassungsgericht darüber entschieden, dass die einheitliche Bankenaufsicht (SSM) der Eurozone verfassungskonform ist. Relevant war dabei auch die Frage, ob die Bankenaufsicht durch die EZB von den Europäischen Verträgen gedeckt ist. In einem Adhoc bewertet das cep ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichthofs (EuGH) in dieser Frage.

cepAdhoc

Das cep kritisiert die Entscheidung des EuGH, der zufolge die Europäische Zentralbank eine ausschließliche Zuständigkeit im Bereich der Bankenaufsicht hat. Nach Auffassung des cep kann Zuständigkeit der EZB kaum als exklusiv angesehen werden. Da die Bankenaufsicht Bestandteil der Binnenmarktpolitik ist, qualifiziert sie sich besser als geteilte Zuständigkeit zwischen der Union und den Mitgliedstaaten. Die Auslegung der SSM-Verordnung durch den Gerichtshof scheint daher nicht mit den Europäischen Verträgen vereinbar zu sein. Falls das Bundesverfassungsgericht dem EuGH um Klärung der Vereinbarkeit der SSM-Verordnung mit den Europäischen Verträgen bitte, ist jedenfalls nicht davon auszugehen, dass der EuGH die Befugnisse der EZB einschränken wird.