"Ermittlungsinstrument" für den Binnenmarkt (Verordnung)

Die EU-Kommission soll künftig Unternehmen zur Herausgabe von Informationen verpflichten können. Sie will so eine bessere Durchsetzung des EU-Rechts und eine bessere Vorbereitung gesetzgeberischer Maßnahmen gewährleisten. Damit könnten dann auch Binnenmarktverstöße der Mitgliedstaaten leichter ermittelt und belegt werden.

cepAnalyse

Aus Sicht des cep wird mit diesem Verordnungsvorschlag der Binnenmarkt gestärkt. Allerdings ist unklar, ob die Kommission auch Informationen an Mitgliedstaaten übermitteln darf, damit diese dann gegen Unternehmen, die EU-Recht verletzen, vorgehen können. Auch wird nicht deutlich, ob vertrauliche Informationen hinreichend geschützt sind.

cepMonitor

Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor