Die Riester-Rente: Vereinbar mit EU-Recht?

Die Kommission ist der Ansicht, dass einige Regelungen der Riester-Rente gegen EU-Recht verstoßen. Deshalb hat sie gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage vor dem EuGH erhoben. Dieser wird voraussichtlich noch in diesem Sommer sein Urteil verkünden.

cepStudie

Die Beschränkung der Riester-Förderung auf unbeschränkt Steuerpflichtige, die Rückzahlungsverpflichtung beim Wegzug aus Deutschland sowie die Beschränkung der Förderung auf den Erwerb von in Deutschland gelegenen Immobilien sind mit EU-Recht nicht vereinbar.