Datenpools als Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern (cepInput)

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Im vergangenen Jahr schon hat die Europäische Kommission die Einleitung einer kartellrechtlichen Untersuchung des Datenpooling-Systems der Versicherung Insurance Ireland angekündigt. Die Kommission prüft dabei, ob die gemeinsame Nutzung von Daten gegen Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstößt, der wettbewerbswidrige Vereinbarungen verbietet.

 

 

cepInput

Durch die Prüfung wird deutlich, dass Datenpooling-Vereinbarungen, die im Allgemeinen als wettbewerbsfördernd angesehen werden, als Kartellrechtsverletzung eingestuft werden könnten. Dieser cepInput trägt zur öffentlichen Debatte über das Thema bei, indem er beurteilt, ob Datenpools auf verbotene Vereinbarungen zum Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern hinauslaufen können. Nach Meinung des cep sollte die bevorstehende Überprüfung der Richtlinien für die horizontale Zusammenarbeit in dieser Hinsicht zusätzliche Hinweise liefern.


PRESSEINFORMATION 14/2020  (veröff. 25.02.2020)