Cybersicherheit – Teil 1: ENISA-Reform (Verordnung)

Die EU-Kommission will die Cybersicherheit in der EU verbessern und dafür die Cybersicherheitsagentur ENISA stärken. Dies ist aus Sicht des cep dringend geboten. Auch die geplante Entfristung des ENISA-Mandats und die Aufstockung der Mittel und des Personals von ENISA sind sachgerecht.

cepAnalyse

Allerdings kann eine Verlagerung von „operativen Aufgaben“ auf die ENISA dazu führen, dass Anstrengungen auf nationaler Ebene unterbleiben, ein „Trittbrettfahrerverhalten“ entsteht. Präzisiert werden muss außerdem, welche Handlungen die ENISA bei „Untersuchungen von Sicherheitsvorfällen“ vornehmen darf und ob die Mitgliedstaaten solche Untersuchungen durch die Agentur ablehnen dürfen. Inwieweit die ENISA sensible Informationen selbst erheben und nutzen darf und wie sie diese Informationen schützen muss, sollte ebenfalls klargestellt werden.

cepMonitor

Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor