Biokraftstoffe und indirekte Landnutzungsänderungen (Richtlinie)

Die Kommission möchte Treibhausgasemissionen von Biokraftstoffen, die durch indirekte Landnutzungsänderungen verursacht werden, verringern. Hierzu will sie u.a. die Anrechenbarkeit konventioneller Biokraftstoffe auf das 10%-Ausbauziel begrenzen.
cepAnalyse

Die Berücksichtigung der indirekten Landnutzungsänderungen bei der Beurteilung der Treibhausgasbilanz von Biokraftstoffen ist grundsätzlich sachgerecht. In dem Zusammenhang ist die Begrenzung der Anrechenbarkeit konventioneller Biokraftstoffe auf das 10%-Ausbauziel als Teilkorrektur politischer Fehlsteuerungen vertretbar.