Bewertung von Gesundheitstechnologien (Verordnung)

Die EU-Kommission will für innovative Gesundheitstechnologien gemeinsame klinische Bewertungen und harmonisierte Bewertungsverfahren auf EU-Ebene schaffen, um Hindernisse im Binnenmarkt zu beseitigen. So könnte redundante Mehrfacharbeit sowohl bei den nationalen Bewertungsstellen als auch bei den Entwicklern von Gesundheitstechnologien vermieden und Kosten gesenkt werden.

cepAnalyse

Gemeinsame klinische Bewertungen und die Harmonisierung der Bewertungsverfahren erschweren aus Sicht des cep aber den Mitgliedstaaten die Ausrichtung der Verfahren an den Präferenzen ihrer Gesundheitssysteme. Auch fehlt der EU die rechtliche Kompetenz zur Harmonisierung der klinischen Bewertungen. Zudem will die EU-Kommission wesentliche Bewertungsmodalitäten selbst festlegen, die eigentlich der Unionsgesetzgeber festlegen müsste.

Grafik Koordinierungsgruppe  (veröff. 05.06.2018)

cepMonitor

Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor