Bankenabwicklung (BRRD) Teil 1 (Richtlinie)

Die EU-Kommission will durch Sanierungs- und Abwicklungsregime für Banken und Wertpapierfirmen Bankenkrisen vorbeugen, die Finanzmarktstabilität erhöhen und den Steuerzahler bei Bankenkrisen entlasten. Teil 1 der cepAnalyse befasst sich mit Sanierungs- und Abwicklungsplänen sowie mit weiteren Maßnahmen zur Krisenprävention.
cepAnalyse

Die Schaffung eines Abwicklungs- und Sanierungsregimes ist unerlässlich. Sanierungspläne tragen zur Krisenprävention bei. Abwicklungspläne und die Möglichkeit der Behörden, einem Institut weitreichende Maßnahmen zur Erlangung der Abwicklungsfähigkeit vorzuschreiben, sind zwingend. Nur für Institute, die nicht ohne staatliche Beihilfen abwickelbar sind, sind Sonderverwalter und Abhilfemaßnahmen im Zuge der Erstellung von Sanierungsplänen akzeptabel.