Publikationsarchiv
In diesem Archiv finden Sie alle Veröffentlichungen des cep der letzten Jahre:
- cepAdhoc: Pointierte Stellungnahme zu aktuellen Fragen der EU-Politik
- cepAnalyse: Übersichtliche Ausarbeitungen – mit Kurzdarstellung sowie ökonomischer und rechtlicher Evaluierung – zu konkreten EU-Vorhaben (Verordnung, Richtlinie, Grünbuch, Weißbuch, Mitteilung) mit 2-seitiger Kurzfassung (Executive Summary)
- cepInput: Impuls zu aktuellen Herausforderungen der EU-Politik
- cepStudie: Umfassende Untersuchung zu volkswirtschaftlich und rechtlich relevanten Fragestellungen der EU
2008
cepAnalyse: EU-Behörde für elektronische Kommunikation (Verordnung)
Seit 2002 gibt es einen detaillierten EU-Rechtsrahmen für die Regulierung von Märkten der elektronischen Kommunikation. Danach müssen die nationalen Regulierungsbehörden regelmäßig bestimmte Märkte untersuchen. Stellen sie dabei fest, dass ein Unternehmen über beträchtliche Marktmacht verfügt, dann müssen sie ihm besondere Verpflichtungen auferlegen, um seine Marktmacht unter Kontrolle zu halten. Beispielsweise können sie von einem Netzbetreiber verlangen, dass er zu regulierten Konditionen Zugang zu seinen Netzen gewährt. Sie können auch die Preise für den Netzzugang regulieren.
Weiterlesen2007
cepStudie: Überarbeitung des EU-Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation
Voraussichtlich Mitte November 2007 wird die Europäische Kommission Vorschläge zur Überarbeitung des EU-Rechtsrahmens für elektronische Telekommunikation vorlegen. Bereits im Vorfeld dieser Vorschläge hat das Centrum für Europäische Politik (cep) die Pläne der Kommission analysiert und ein Gutachten über die anstehende Überarbeitung erfasst.
Weiterlesen2007
cepAnalyse: Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen (Verordnung)
Der sich seit Monaten verschärfende Streit um Auslands-Roaminggebühren zwischen der EU-Kommission und europäischen Mobilfunkbetreibern könnte rechtlich gesehen längst beendet sein. Nach einem aktuellen Rechtsgutachten des Centrums für Europäische Politik steht der EU-Kommission für die vorgeschlagene Verordnung gar keine rechtmäßige Kompetenz zu.
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