PRESSESTATEMENT 39/2018
EU-Kommission schießt übers Ziel hinaus
Zu dem im Entwurf einer Richtlinie zur Reduzierung von Plastikabfall enthaltenen Vorschlag der EU-Kommission des Verbots von Strohhalmen und Geschirr aus Plastik erklärt cepExperte Dr. Moritz Bonn:
Mit dem geplanten Verbot bestimmter Plastikartikel wird das Bad mit dem Kinde ausgeschüttet. Natürlich können Plastikeinwegprodukte – wie Einweggeschirr, Einkaufstüten oder Strohhalme – bei unsachgemäßer Entsorgung in die Natur gelangen und dort Schaden anrichten, insbesondere dann, wenn sie in die Meeresumwelt gelangen. Allerdings schießt das von der EU-erwogene Verbot solcher Produkte deutlich über das Ziel hinaus. Es schränkt massiv die Wahlfreiheit der Verbraucher ein und ignoriert das Verursacherprinzip. Denn die Nutzung von Einweg-Kunststoffprodukten stellt bei ordnungsgemäßer Entsorgung der Abfälle kein Problem für den Schutz der Umwelt dar. Besser wäre es daher, die Verbraucher durch Sensibilisierungskampagnen – z.B. in Schulen – sowie durch marktwirtschaftliche Instrumente wie Pfandsysteme dazu anzuregen, Einweg-Kunststoffprodukte ordnungsgemäß zu entsorgen. Verbote sollten hingegen nur als Ultima Ratio von den lokalen Behörden in der Nähe besonders sensibler Ökosysteme erhoben werden.
Für Nachfragen steht Ihnen Dr. Moritz Bonn (bonn@cep.eu, 0761/38693-249) zur Verfügung.