PRESSEINFORMATION 64/2021
Verschärfte Pflichten für Unternehmen: cep kritisiert EU-Pläne zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Freiburg/Berlin. Im Kampf gegen Korruption und für höhere Sozial- und Umweltstandards will die Europäische Union die Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung verschärfen. Künftig sollen allein in Deutschland rund 15.000 Unternehmen dazu verpflichtet werden, auch einen Geschäftsbericht zur Nachhaltigkeit vorzulegen - dreißigmal mehr als bisher. Die Freiburger Denkfabrik Centrum für Europäische Politik (cep) hat die Kommissionspläne analysiert.
„Die umfangreicheren Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten sind abzulehnen“, sagt cep-Finanzmarktexperte Philipp Eckhardt, der die cepAnalyse verfasst hat. Zwar sei ein nichtfinanzieller Geschäftsbericht unvermeidlich, da einige Kapitalgeber auf zusätzliche und detailliertere Informationen angewiesen seien. „Aus ordnungspolitischer Sicht sind die Berichterstattungspflichten zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen oder auch zur Bekämpfung von Korruption jedoch zurückzuweisen“, sagt der cep-Experte.
Laut Eckhardt haben Unternehmen ein Eigeninteresse daran, diese Informationen bereitzustellen, wenn sie leichter an Kapital kommen wollen. „Verzichtet allerdings ein Unternehmen auf die Offenlegung, signalisiert es damit, dass die Kosten der Berichterstattung deren Nutzen übersteigen. Interessieren sich Investoren nicht für Nachhaltigkeitsinformationen, führt die Berichterstattungspflicht zu übermäßiger Bürokratie ohne nennenswerten Nutzen“, betont Eckhardt.
Seiner Ansicht nach sollte die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auch nicht von der Größe der Unternehmen abhängen. Denn dies führe zu Wettbewerbsverzerrungen, da einige Unternehmen Kosten zu tragen hätten, die anderen nicht aufgebürdet würden. „Auch ist nicht gesagt, dass große Unternehmen zwingend weniger nachhaltig agieren als kleine Unternehmen“, sagt der cep-Experte.
Dass künftig zwischen finanziellen und nichtfinanziellen Informationen nicht länger unterschieden werden soll, ist nach Auffassung der Kommission ein Meilenstein. Die Mitgliedstaaten sollen die Vorgaben bis Ende 2022 in nationales Recht umsetzen.
Die Berichtspflicht soll für Nachhaltigkeitsberichte gelten, die ab dem 1. Januar 2024 veröffentlicht werden. Sie beträfen damit bereits die Berichtsperiode für das Jahr 2023. cep-Experte Eckhardt hält diesen Zeitplan für zu ambitioniert:
Vor allem für Unternehmen, die bisher nicht unter die Berichts- und Prüfungspflicht fielen, wären die Änderungen laut Eckhardt eine Herausforderung. Denn sie hätten weder Erfahrungen in der nichtfinanziellen Berichterstattung, noch hätten sie bisher Berührungspunkte mit der Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen gehabt.