PRESSEINFORMATION 56/2021
Kommission verstößt mit DMA gegen EU-Recht und Grundrechtecharta
Freiburg/Berlin. Techgiganten wie Google, Amazon, Facebook oder Apple beherrschen den globalen Internetmarkt. Das Wettbewerbsrecht genügt nicht, um Machtmissbrauch zu verhindern. Die Kommission hat daher im vergangenen Dezember ein Gesetz für digitale Dienste, den Digital Markets Act (DMA), vorgelegt. Das Gesetz soll verhindern, dass Betreiber großer Internetplattformen den Wettbewerb einschränken oder unfaire Konditionen durchsetzen.
Die Freiburger Denkfabrik Centrum für Europäische Politik (cep) hat das Brüsseler Gesetz in zwei eingehenden Analysen untersucht. Hauptkritikpunkt: "Das geplante Recht der Kommission, durch delegierte Rechtsakte neue Verhaltenspflichten für Gatekeeper zu schaffen, verstößt gegen EU-Primärrecht", sagt cep-Jurist Lukas Harta, der die Analyse mit den cep-Ökonomen Matthias Kullas und Alessandro Gasparotti verfasst hat.
"Das pauschale Recht der Kommission, ohne Angabe von Bedingungen Nachprüfungen vor Ort vornehmen zu dürfen, verstößt auch gegen Artikel 52 (1) der Grundrechtecharta", warnt Harta. Zudem kläre der DMA sein Verhältnis zum nationalen Recht nicht hinreichend. Dass die Durchsetzung des DMA bei der Kommission liegen soll, vermeidet laut Harta zwar Wettbewerbsverzerrungen, die durch unterschiedliche Auslegungen des DMA entstehen könnten. Die erfahrenen nationalen Behörden sollten jedoch eingebunden werden, um eine zügige Durchsetzung zu gewährleisten, falls nur ein Mitgliedstaat betroffen sein sollte.
Die großen Internetkonzerne wehren sich bereits jetzt gegen die Pläne der Kommission für neue Regeln im Digitalgeschäft. So moniert etwa Apple, der DMA gefährde in seiner aktuellen Form Sicherheit und Datenschutz von iPhone-Nutzern. Facebook warnt vor zu strengen Vorgaben, die Innovationen abzuwürgen drohten.