Presseinformation 53/2025
Pariser Abkommen setzt EU-Klimapolitik rechtliche Grenzen
Freiburg/Berlin. Die EU hat jüngst ihren Beitrag zur Verwirklichung des Pariser Klimaabkommens bis 2035 (EU-2035-NDC) bestimmt und ist dabei, ihr Klimaziel für 2040 festzulegen. Das Centrum für Europäische Politik (cep) analysiert die oft unterschätzte rechtliche Tragweite des Pariser Klimaabkommens für die EU-Klimaziele und kommende Entscheidungen über die EU-Klimapolitik ab 2030.
Nach dem Pariser Klimaabkommen muss die EU ihr Möglichstes tun, damit ihre Klimaziele ihrer „höchstmöglichen Ambition“ entsprechen und einen angemessenen Beitrag zur Begrenzung der Erderwärmung leisten können. Die Höhe der Klimaziele ist anhand unterschiedlicher klimatologischer, wertegeleiteter, ökologischer, ökonomischer und sozialer Faktoren zu bestimmen. Einerseits erfordert eine derart komplexe Abwägung naturgemäß einen gewissen Ermessenspielraum. Andererseits setzt das Pariser Klimaabkommen der Ermessensausübung gerichtlich nachprüfbare Grenzen.
So hat der Internationale Gerichtshof festgestellt, dass ein Staat von einem Gericht dazu verurteilt werden kann, einen angemessenen Klimaschutzbeitrag festzulegen. „Gerichte können zwar nicht die politischer Abwägungsentscheidung ersetzen und selbst Klimaziele bestimmen“ erläutert cep-Klimarechtsexperte Götz Reichert. „Aber sie können offenkundige Sorgfaltspflichtverstöße beanstanden.“
Zudem muss die EU die künftige EU-Klimapolitik nach 2030 nicht nur auf das EU-2040-Klimaziel, sondern auch bereits auf den EU-2035-NDC hin ausrichten. Das Pariser Klimaabkommen verpflichtet die EU und ihre Mitgliedstaaten zwar nicht, diese Klimaziele garantiert erreichen zu müssen. „Allerdings müssen sie sich im Sinne einer Sorgfaltspflicht nach besten Kräften bemühen, dies zu tun. Hierzu sind sie verpflichtet, geeignete Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen“, betont Reichert.