PRESSEINFORMATION 36/2017
Neuartige Kommunikationsdienste und Endnutzerrechte
Die EU-Kommission plant im Rahmen der Überarbeitung der Vorschriften für den TK-Sektor, die Wettbewerbsbedingungen für Anbieter traditioneller und neuartiger elektronischer Kommunikationsdienste (OTT-Dienste) anzugleichen und die Endnutzerrechte weitgehend zu harmonisieren.
Der Vorschlag der EU-Kommission zur Regulierung neuartiger Kommunikationsdienste sowie zur Harmonisierung der Rechte von Nutzern ist unausgereift. Zu dieser Einschätzung kommt das cep in seiner jüngsten Analyse.
Aus Sicht der cep-Experten gibt es keine Rechtfertigung für die dabei geplanten zahlreichen Ausnahmen von sog. nummernunabhängigen interpersonellen Kommunikationsdiensten zu denen u.a. Messagingdienste wie WhatsApp oder Webmail-Dienste wie Gmail zählen. Das cep regt außerdem an, dass Interoperabilitätsverpflichtungen von den nationalen Regulierungsbehörden nur dann auferlegt werden sollten, wenn ein OTT-Anbieter über eine unangreifbare Marktmacht verfügt.
Es gibt für das cep auch keinen Grund für die vorgesehenen gesetzlichen Maximallaufzeiten von Verträgen sowie für Kündigungsrechte, die nicht durch vertragliche Vereinbarungen abänderbar sein sollen. Da der Wettbewerb in dem Markt für Internetzugangs- und Kommunikationsdienste ohnehin stark ist, sollte auch nicht mit einem „besonderes Schutzbedürfnis für Endnutzer“ argumentiert werden.
Wesentliche Änderungen zum Status quo
Bisher unterliegen einige Anbieter von Kommunikationsdiensten nicht dem TK-Rechtsrahmen oder es ist unklar, ob sie erfasst sind. Dies gilt insbesondere für Internettelefonie-Dienste wie Skype, webbasierte E-Mail-Dienste sowie Messenger-Dienste wie WhatsApp. Auch gelten für einige Kommunikationsdienste die Vorschriften zur Sicherheit, zur Interoperabilität und zu den Endnutzerrechten nicht. Außerdem gibt es bisher keine Vollharmonisierung bei den Endnutzerrechten.
Hintergrund
Der EU-Regulierungsrahmen für die Telekommunikationsbranche (die Rahmen-, die Genehmigungs- sowie die Zugangs- und die Universaldienstrichtlinie) soll überarbeitet und die genannten Richtlinien in einer neuen Richtlinie zusammengefasst werden. Die EU-Kommission geht in der Begründung ihres Vorschlages davon aus, dass Anbieter traditioneller elektronischer Kommunikationsdienste zunehmend im Wettbewerb mit Anbietern neuartiger Kommunikationsdienste stehen, die über das Internet angeboten werden (Over-the-Top- oder OTT-Diensteanbieter). Daher will die Kommission sie durch eine Erweiterung der Definition der elektronischen Kommunikationsdienste (EDK) in den Anwendungsbereich der Richtlinie einbeziehen sowie ihren Anbietern Vorgaben zur Sicherheit, Interoperabilität und Endnutzerrechten machen. Die Kommission sieht zudem eine Fragmentierung der Endnutzerrechte, die den Verwaltungsaufwand der Anbieter erhöht und schlägt daher eine weitgehende Vollharmonisierung der Endnutzerrechte vor.