Presseinformation 33/2026
Neue EU-Eigenmittel zum Umwelt- und Klimaschutz: cep sieht keine „dreifache Dividende“
Freiburg/Berlin. Die Europäische Kommission fordert zur Finanzierung des EU-Haushalts mehr Geld. Hierzu schlägt sie neue EU-Eigenmittel mit Bezug zur Umwelt- und Klimapolitik vor. Eine aktuelle Studie des Centrums für Europäische Politik (cep) kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass die neuen Eigenmittel der EU die nationalen Haushalte nicht entlasten würden, keine stabilen Einnahmequellen für die EU wären und auch ihr erhoffter Umwelt- und Klimaschutzeffekt fraglich ist.
Angesichts der stetig wachsenden Aufgaben der EU sollen für den kommenden mehrjährigen Finanzrahmen (MFF) 2028–2034 unter anderem drei neue Eigenmittel mit Bezug zur EU-Umwelt- und Klimapolitik mehr Einnahmen erbringen. Dabei handelt es sich um Zahlungen der Mitgliedstaaten an die EU auf Basis nicht gesammelter Elektroabfälle (e-Abfall) sowie um Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem (ETS1) und dem CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM).
Laut Kommission würden diese Eigenmittel eine dreifache Dividende erbringen: Sie würden „frisches Geld“ für den EU-Haushalt generieren und so die Haushalte der Mitgliedstaaten entlasten. Sie wären stabile Einnahmequellen zur Finanzierung der EU. Und sie würden den Mitgliedstaaten Anreize setzen, umwelt- und klimapolitische Vorgaben und Ziele einzuhalten. cep-Umwelt- und Klimaexperte Götz Reichert sieht dieses Versprechen einer „dreifachen Dividende“ als nicht erfüllt an.
„Die neuen EU-Eigenmittel würden keine zusätzlichen Einnahmen für den EU-Haushalt bei gleichzeitiger Entlastung der EU-Mitgliedstaaten generieren“, meint Reichert. „Denn sie würden die nationalen Haushalte in Form von Opportunitätskosten belasten.“ Reichert sieht auch die Stabilität der Einnahmen kritisch: „Je erfolgreicher die umweltpolitische Anreizwirkung des EU-Eigenmittels auf Basis nicht gesammelten e-Abfalls wäre, desto geringer wäre sein Beitrag für den EU-Haushalt. Zudem hängen die Einnahmen aus ETS1- und CBAM-Zertifikaten von schwankenden CO2-Preisen ab.“
Auch seien die erhofften Vorteile für den Umwelt- und Klimaschutz fraglich: „Das EU-Eigenmittel auf Basis von e-Abfällen hätte nicht automatisch einen Umweltschutzeffekt. Entscheidend für einen Klimaschutzeffekt der Einnahmen aus ETS1 und CBAM ist deren klimapolitische Zweckbindung und die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen“, betont Reichert.
Angesichts der stetig wachsenden Aufgaben der EU ist die Forderung grundsätzlich nachvollziehbar, diese entsprechend mit den erforderlichen Mitteln auszustatten. Dies kann auch die Einführung neuer Eigenmittelkategorien rechtfertigen. Die von der Kommission vorgebrachten Argumente für ihre neuen Eigenmittelvorschläge zum Umwelt- und Klimaschutz sind jedoch aus Sicht des cep nicht überzeugend.