Presseinformation 1/2024
Derivatehandel: cep-Studie weist Wege aus Euro-Clearing-Dilemma
Freiburg/Berlin. Derivatekontrakte in der EU werden verstärkt über zentrale Gegenparteien (CCPs) abgewickelt („gecleart“). Ein Großteil dieses Clearings, insbesondere für auf Euro lautende Derivatekontrakte („Euro-Clearing“), übernehmen Clearinghäuser in Großbritannien – seit dem Brexit außerhalb der EU. Eine Studie des Centrums für Europäische Politik (cep), unterstützt von der Deutschen Börse, hält Bemühungen, Euro-Clearing in die EU zu verlagern, für geboten.
„Der Brexit und dessen Folgen haben in der EU die Alarmglocken läuten lassen und zu verstärkten Bemühungen geführt, Clearing-Aktivitäten gezielt in die EU zu holen“, sagt der Freiburger cep-Finanzexperte Philipp Eckhardt, der die Studie mit der Berliner cep-Expertin Anastasia Kotovskaia verfasst hat. Ende vergangenen Jahres hatten EU-Parlament und Rat jeweils ihre Positionen zu den Gesetzgebungsvorhaben zum Euro-Clearing beschlossen. Bis zu den Europawahlen im Juni 2024 soll eine Einigung zwischen den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament erzielt werden.„Maßnahmen zur Verlagerung von Euro-Clearing-Geschäften aus dem Vereinigten Königreich in die EU stellen einen schwerwiegenden Eingriff in die unternehmerische Freiheit dar und könnten als Protektionismus empfunden werden“, bemerkt Eckhardt. Sie verlangten daher nach einer hinreichenden Rechtfertigung und angemessener Ausgestaltung.
Laut cep-Wissenschaftler ist eine solche Rechtfertigung durchaus gegeben. Der Brexit habe Risiken für die EU offenbart, die nicht unterschätzt werden sollten, etwa in Bezug auf die Finanzstabilität, die Abhängigkeit von Drittstaaten, die Vermeidung von Haftungsrisiken für die EU und die geldpolitische Transmission. Hinzu komme ein Mangel an Befugnissen seitens der EU-Aufsichtsbehörden, solchen Risiken effektiv zu begegnen. „Daher sind verstärkte Anstrengungen erforderlich, um Euro-Clearing-Aktivitäten in die EU zu verlagern, dies auch hinsichtlich der strategischen Autonomie-Agenda der EU“, sagt Kotovskaia.
Zu diesem Zweck sollte die EU zwar einen marktorientierten Weg einschlagen, aber darauf bestehen, dass die Marktteilnehmer in der EU wirksame und nachprüfbare Maßnahmen ergreifen, um ihre Geschäfte in die EU zu verlagern. „Nur dann besteht eine echte Chance, dass mittelfristig belastbare und wettbewerbsfähige EU-Clearingmärkte entstehen, die mit den globalen und britischen Clearingmärkten koexistieren können“, erklärt Eckhardt.
Die cep-Studie skizziert insgesamt zehn dezidierte Leitplanken für eine Neuausrichtung des bestehenden EU-Rechtsrahmens, die für den anstehenden Trilog Beachtung finden sollten.