PRESSEINFORMATION 108/2018
Besserer Zugang zum Sozialschutz in EU
Die EU-Kommission will den Schutz von Arbeitnehmern und Selbständigen durch die Sozialsysteme EU-weit verbessern und angleichen.
Einheitliche Vorgaben für den Umfang der Versicherungspflicht von Arbeitnehmern und Selbständigen führen zu höheren Kosten für die Beitragszahler. Zu dieser Bewertung kommt das cep in seiner Analyse des Vorschlages der EU-Kommission für eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten zur Verbesserung des Sozialschutzes. Aus Sicht des cep könnte eine bessere Übertragbarkeit von Leistungsansprüchen die Mobilität und Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt fördern. Allerdings verstößt der Vorschlag, den Begriff „Arbeitnehmer“ EU-einheitlich zu definieren, nach Ansicht der cep-Autoren gegen das Subsidiaritätsprinzip.
Konkret sieht der Vorschlag vor, für Selbstständige in der EU eine Sozialversicherungspflicht einzuführen, deren Umfang derjenigen für Arbeitnehmer mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung entspricht. Außerdem sollen Leistungsansprüche beim Wechsel zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbstständigkeit übertragen werden können.
Hintergrund
Die Globalisierung sowie technologische und demografische Veränderungen haben zu einer Zunahme „atypischer Beschäftigungsformen“ – Beschäftigungsverhältnisse, die keine unbefristeten Vollzeitstellen sind – geführt. 2016 waren von den Erwerbstätigen in der EU 60% in unbefristeten und 8% in befristeten Vollzeitverträgen angestellt, 13% in unbefristeten und 4% in befristeten Teilzeitverträgen angestellt und 14% selbständig.
Atypisch Beschäftige und Selbstständige haben in vielen Mitgliedstaaten der EU keinen Zugang zu allen Sozialsystemen. Selbst wenn sie versichert sind, ist es ihnen nicht immer möglich, angemessene Leistungsansprüche aufzubauen.
In der Europäischen Säule sozialer Rechte ist der Grundsatz festgelegt, dass Arbeitnehmer unabhängig von der Art und Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses sowie Selbstständige ein Recht auf angemessenen Sozialschutz haben. Die von der EU-Kommission nun vorgeschlagene Empfehlung soll zur Umsetzung von diesem Grundsatz beitragen, indem den Mitgliedstaaten Mindeststandards für die Sozialsysteme empfohlen werden. Dadurch sollen u.a. Lücken im Sozialschutz für atypisch Beschäftigte und Selbstständige geschlossen, der Wechsel zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbständigkeit erleichtert, die Arbeitsproduktivität verbessert sowie Wettbewerb und nachhaltiges Wachstum gefördert werden.