PRESSEINFORMATION 66/2016
Bundesverfassungsgericht verkämpft sich nicht bei Urteil zu OMT
In seinem heutigen Urteil folgt das Bundesverfassungsgericht dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in der Einschätzung, das OMT-Programm der Europäischen Zentralbank (EZB) sei – in der Auslegung des EuGHs – mit EU-Recht vereinbar.
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