Technische Unterwegskontrolle (Verordnung)
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Verkehr

Technische Unterwegskontrolle (Verordnung)

Dr. Götz Reichert, LL.M.
Dr. Götz Reichert, LL.M.

Kraftfahrzeuge für die gewerbliche Beförderung von Gütern oder Fahrgästen und ihre Anhänger werden wegen ihrer intensiven Nutzung nicht nur regelmäßig geprüft, sondern auch stichprobenartig und unangekündigt auf öffentlichen Straßen kontrolliert („Unterwegskontrollen“), um die Einhaltung von technischen Vorschriften und Umweltschutzvorschriften zu jeder Zeit überprüfen zu können. Die Kommission will nun die bestehenden Vorschriften (Richtlinie 2000/30/EG) harmonisieren und verschärfen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Umweltschutz zu verbessern.

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Status

Die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Nutzfahrzeuge unter 3,5 Tonnen ist sachgerecht, da diese bei schlechter Wartung ebenfalls andere Verkehrsteilnehmer und die Umwelt gefährden können. Die Pflicht, bei jeder Unterwegskontrolle eine Sichtprüfung der Ladung vorzunehmen und die Möglichkeit, zusätzlich die Ladungssicherung ausführlich zu kontrollieren, erhöhen die Straßenverkehrssicherheit, da die Ladung und ihre Sicherung großen Einfluss darauf haben. Der Übergang von einer Richtlinie zu einer Verordnung ist unverhältnismäßig.

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Technische Unterwegskontrolle COM(2012) 382 (veröff. 15.10.2012) PDF 197 KB Download
Technische Unterwegskontrolle COM(2012) 382
cepÜbersicht: Erfasste Fahrzeugklassen (veröff. 15.10.2012) PDF 63 KB Download
Verordnungsvorschlag COM(2012) 382 (veröff. 13.07.2012) PDF 78 KB Download
EP: 1. Lesung (veröff. 02.07.2013)
EP: 1. Lesung (veröff. 11.03.2014)
Rat: 1. Lesung (veröff. 24.03.2014)