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Verkehr
Technische Unterwegskontrolle (Verordnung)
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Die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Nutzfahrzeuge unter 3,5 Tonnen ist sachgerecht, da diese bei schlechter Wartung ebenfalls andere Verkehrsteilnehmer und die Umwelt gefährden können. Die Pflicht, bei jeder Unterwegskontrolle eine Sichtprüfung der Ladung vorzunehmen und die Möglichkeit, zusätzlich die Ladungssicherung ausführlich zu kontrollieren, erhöhen die Straßenverkehrssicherheit, da die Ladung und ihre Sicherung großen Einfluss darauf haben. Der Übergang von einer Richtlinie zu einer Verordnung ist unverhältnismäßig.
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Technische Unterwegskontrolle COM(2012) 382 (veröff. 15.10.2012) | 197 KB | Download | |
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cepÜbersicht: Erfasste Fahrzeugklassen (veröff. 15.10.2012) | 63 KB | Download | |
Verordnungsvorschlag COM(2012) 382 (veröff. 13.07.2012) | 78 KB | Download | |
EP: 1. Lesung (veröff. 02.07.2013) | |||
EP: 1. Lesung (veröff. 11.03.2014) | |||
Rat: 1. Lesung (veröff. 24.03.2014) |