Reform des Beihilfenrechts (Mitteilung)
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Binnenmarkt & Wettbewerb

Reform des Beihilfenrechts (Mitteilung)

Dr. Matthias Kullas
Dr. Matthias Kullas

Die Kommission möchte das Beihilfenrecht reformieren. Insbesondere möchte die Kommission Beihilfen künftig so ausrichten, dass sie das Wirtschaftswachstum in den Mitgliedstaaten stärker fördern. Dies soll zum einen der Umsetzung der Wachstumsstrategie „Europa 2020“ dienen. Zum anderen sollen die Mitgliedstaaten durch die neu ausgerichteten Beihilfen bei der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte unterstützt werden.

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Status

Mit der Reform instrumentalisiert die Kommission das Beihilfenrecht, um die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten nach ihren Vorstellungen zu steuern. Insbesondere ist zu befürchten, dass die Kommission die Effizienzanforderungen an Beihilfen abschwächt, um im Gegenzug die Erreichung der Europa-2020-Ziele zu verbessern. Der Vorschlag, Haushaltskonsolidierung durch wachstumsfördernde Ausgaben zu unterstützen, ist in der Vergangenheit regelmäßig gescheitert.

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Reform des Beihilfenrechts COM(2012) 209 (veröff. 03.12.2012) PDF 81 KB Download
Reform des Beihilfenrechts COM(2012) 209