Klima
Pariser Klimaabkommen und EU-Klimaziele
cepStudie
Nach dem Pariser Klimaabkommen muss die EU ihr Möglichstes tun, damit ihre Klimaziele ihrer „höchstmöglichen Ambition“ entsprechen und einen angemessenen Beitrag zur Begrenzung der Erderwärmung leisten können. Die Höhe der Klimaziele ist anhand unterschiedlicher klimatologischer, wertegeleiteter, ökologischer, ökonomischer und sozialer Faktoren zu bestimmen. Einerseits erfordert eine derart komplexe Abwägung naturgemäß einen gewissen Ermessensspielraum. Andererseits setzt das Pariser Klimaabkommen der Ermessensausübung gerichtlich nachprüfbare Grenzen.
So hat der Internationale Gerichtshof festgestellt, dass ein Staat von einem Gericht dazu verurteilt werden kann, einen angemessenen Klimaschutzbeitrag festzulegen. „Gerichte können zwar nicht die politische Abwägungsentscheidung ersetzen und selbst Klimaziele bestimmen“ erläutert cep-Klimarechtsexperte Götz Reichert. „Aber sie können offenkundige Sorgfaltspflichtverstöße beanstanden.“
Zudem muss die EU die künftige EU-Klimapolitik nach 2030 nicht nur auf das EU-2040-Klimaziel, sondern auch bereits auf den EU-2035-NDC hin ausrichten. Das Pariser Klimaabkommen verpflichtet die EU und ihre Mitgliedstaaten zwar nicht, diese Klimaziele garantiert erreichen zu müssen. „Allerdings müssen sie sich im Sinne einer Sorgfaltspflicht nach besten Kräften bemühen, dies zu tun. Hierzu sind sie verpflichtet, geeignete Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen“, betont Reichert.
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| Pariser Klimaabkommen und EU-Klimaziele (veröff. 16.12.2025) | 704 KB | Download | |
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