„New Deal“ für Verbraucher – Teil 1: Verbandsklagen (Richtlinie)
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Verbraucher & Gesundheit

„New Deal“ für Verbraucher – Teil 1: Verbandsklagen (Richtlinie)

Dr. Anja Hoffmann, LL.M. Eur.
Dr. Anja Hoffmann, LL.M. Eur.

Eine neue EU-Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen von Verbrauchern soll die bisher für Unterlassungsklagen geltende Richtlinie ersetzen. Damit sollen die Verbandsklagemöglichkeiten im Verbraucherrecht erheblich ausgeweitet und so die Durchsetzung des Verbraucherrechts gefördert, Klagemissbrauch aber gleichzeitig verhindert werden.

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Status

Aus Sicht des cep stärkt die Ausweitung der Verbandsklagemöglichkeiten die Rechtsstellung der Verbraucher und das Haftungsprinzip. Allerdings ist die Richtlinie unverhältnismäßig und damit rechtswidrig, weil sie Klagemissbrauch nicht ausreichend verhindert. Sie sollte grundsätzlich ein Opt-in der Verbraucher vorschreiben.

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„New Deal“ für Verbraucher – Teil 1: Verbandsklagen (veröff. 25.09.2018) PDF 239 KB Download
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