Lärmschutz auf EU-Flughäfen (Verordnung)
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Verkehr

Lärmschutz auf EU-Flughäfen (Verordnung)

Dr. Götz Reichert, LL.M.
Dr. Götz Reichert, LL.M.

Zur Lärmminderung in der Umgebung von Flughäfen hat die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) den sogenannten „ausgewogenen Ansatz“ entwickelt, wonach die jeweils kosteneffizienteste Maßnahmenkombination ausgewählt werden soll. Mit dem Verordnungsvorschlag der Kommission soll nun eine stärkere Kohärenz sowohl innerhalb der EU als auch mit den ICAO-Vorgaben zur Einführung lärmbedingter Betriebsbeschränkungen hergestellt werden.

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Status

Die Verwendung des „ausgewogenen Ansatzes“ der ICAO als Handlungsrahmen zur Lärmbekämpfung senkt die Kosten der Fluggesellschaften für die Einhaltung der jeweiligen rechtlichen Bestimmungen. Die Möglichkeit der Kommission, die Begriffe „Flugzeug“ und „MCA“ sowie die Methode zur Lärmbewertung im Wege delegierter Rechtsakte zu ändern, ist rechtswidrig, da es sich um wesentliche Vorschriften handelt. Die Kontroll- und Letztentscheidungsbefugnis der Kommission über mitgliedstaatliche Entscheidungen über Betriebsbeschränkungen verletzt das Subsidiaritätsprinzip.

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Lärmschutz auf EU-Flughäfen KOM(2011) 828 (veröff. 23.04.2012) PDF 90 KB Download
Lärmschutz auf EU-Flughäfen KOM(2011) 828
Verordnungsvorschlag COM(2011) 828 (veröff. 01.12.2011) PDF 99 KB Download
Rat: Erörterung (veröff. 07.06.2012)
EP: 1. Lesung (veröff. 12.12.2012)
Rat: 1. Lesung (veröff. 16.04.2014)