Kostensenkung Breitbandausbau (Verordnung)
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Digitale Wirtschaft

Kostensenkung Breitbandausbau (Verordnung)

Um den Ausbau von TK-Breitbandnetzen zu fördern, möchte die Kommission die Baukosten senken.

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Status

Die Einrichtung einer zentralen Informationsstelle ist sachgerecht. Allerdings sollten nur TK-Breitbandnetzbetreiber mit unangreifbarer Marktmacht anderen TK-Netzbetreibern Zugang zu physischen Infrastrukturelementen gewähren müssen. Betreiber von Nicht-TK-Netzen sollten keinen Zugang gewähren müssen. Die Meldepflichten sollten nur für monopolistische TK-Netzbetreiber gelten. Zudem verstößt die Pflicht für Hausei-gentümer, bei Neubau oder umfangreicher Renovierung eine gebäudeinterne Infrastruktur einzurichten, gegen das Grundrecht auf Eigentum. Die Rechtsform einer Verordnung ist unverhältnismäßig.

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Breitbandausbau COM(2013) 147 (veröff. 21.10.2013) PDF 101 KB Download
Breitbandausbau COM(2013) 147
Verordnungsvorschlag COM(2013) 147 (veröff. 26.03.2013) PDF 148 KB Download