Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor (Verordnung/Leitlinie)
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Binnenmarkt & Wettbewerb

Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor (Verordnung/Leitlinie)

Dr. Matthias Kullas
Dr. Matthias Kullas

Vertikale Vereinbarungen sind Absprachen zwischen Unternehmen auf unterschiedlichen Ebenen derselben Produktions- und Vertriebskette. Solche Absprachen sind grundsätzlich verboten, doch sieht der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Ausnahmen diesem Verbot vor. Über deren Vorliegen befindet die Kommission. In einer Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor (EG) Nr. 1400/2002 sowie in Leitlinien hat sie dargelegt, wann sie von einer wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit solcher Vereinbarungen ausgeht. Die Verordnung verliert ihre Gültigkeit am 31. Mai 2010. Ende Dezember hat die Kommission einen Entwurf über eine Folge-Verordnung sowie einen Entwurf über neue Leitlinien vorgelegt.

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Status

Eine Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor erhöht die Rechtssicherheit und entlastet Unternehmen sowie Wettbewerbsbehörden von Einzelfallprüfungen. Da der Vertrieb von Neuwagen ab Juni 2013 in den Geltungsbereich der Allgemeinen Vertikal-GVO fällt, werden Hersteller und Händler von unnötigen Belastungen befreit. Ferner steigen auf dem Anschlussmarkt Effizienz und individuelle Wahlmöglichkeiten für die Verbraucher, da die Position der unabhängigen Werkstätten gestärkt wird.

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Gruppenfreistellungsverordnung für Vereinbarungen im Kfz-Sektor (veröff. 22.02.2010) PDF 95 KB Download
Gruppenfreistellungsverordnung für Vereinbarungen im Kfz-Sektor